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"Andes-Erfolgs-Coaching" und "Traumgewicht-Coaching" sind Produkte des Fachverlages für persönliches Wachstum - Wolfram Andes

Wolfram Andes
Oberstraße 30
56290 Beltheim-Schnellbach
Tel.: 06746/802140
Fax: 06746/802418
Internet: www.andes-erfolgs-coaching.de und www.traumgewicht-coaching.de und www.andes.de
e-Mail: verlag@andes.de


§1 Gegenstand

(1) Der Fachverlag für persönliches Wachstum, Inhaber Wolfram Andes (im Folgenden FPW genannt) ermöglicht dem Vertriebspartner die Teilnahme an seinem Partnerprogramm, das auf der Basis von Pay-Per-Sale (Provision für den Verkaufserfolg) aufgebaut ist. Mittels Implementierung eines Hyperlinks auf seiner(n) Website(s) erwirbt der Vertriebspartner durch die Vermittlung des Verkaufs vom FPW-Produkten Anspruch auf Zahlung einer Provision.
(2) Vertragsgegenständliche Produkte (im folgenden auch "Produkte" genannt) sind die Produkte, die beim FPW erworben werden können.

§2 Links

(1) Die zur Teilnahme am Partnerprogramm erforderlichen Hyperlinks stellt der FPW dem Vertriebspartner zum Abruf bereit.
(2) Der Vertriebspartner darf den vom FPW zur Verfügung gestellten HTML Code nur in Absprache mit dem FPW verändern.
(3) Der Vertriebspartner wird von seiner Website eine Verbindung zu den Produktseiten des Partnerprogramms herstellen. Mit dieser Verbindung wird er die zwischen den Parteien vereinbarte Vertriebspartnerkennung angeben. Die Zuordnung des Besuchers zur Vertriebspartnerkennung erfolgt mittels Cookie für einen Zeitraum von 365 Tagen. Bei deaktivierten Cookies erfolgt die Zuordnung mittels Session-Tracking durch die IP-Adresse des Besuchers für die Dauer der aktuellen Internet-Sitzung.
(4) Um eine genaue Aufzeichnung, Berichterstattung und Honoraraufstellung zu ermöglichen, stellt der Vertriebspartner sicher, dass die Links zwischen seiner Website und den Produktseiten des Partnerprogramms korrekt formatiert sind. Die korrekte technische Einbindung liegt in der Verantwortung des Vertriebspartners. Die Verantwortung für alle Links und Tagging liegt allein beim Vertriebspartner.
(5) Eine Änderung der URL-Adresse der vertragsgegenständlichen Website des Vertriebspartners beinhaltet keine Änderung dieses Vertrages und lässt seine Rechte und Pflichten nach diesem Vertrag unberührt.

§3 Anfragen / Auftragsbearbeitung

(1) Der FPW behält sich das Recht vor, Anfragen und Bestellungen abzulehnen, die nicht den Anforderungen des FPW entsprechen. Der FPW behält sich ferner vor, Bestellungen von Kunden abzulehnen, die als kreditunwürdig bekannt sind bzw. keine gedeckte Kreditkarte vorlegen. Der FPW ist verantwortlich für die gesamte Bearbeitung und Ausführung der Aufträge. Insoweit erstellt der FPW z.B. die Auftragsformulare, bucht Zahlungen, führt Stornierungen und Rücksendungen durch und übernimmt den Kundenservice.
(2) Der FPW erfasst die Verkäufe an Kunden, die vom FPW angebotenen vertragsgegenständliche Produkte unter Verwendung besonderer Links zwischen der Website des Vertriebspartners und den Produktseiten des Partnerprogramms bestellen. Über diese Verkäufe erstellt der FPW in regelmäßigen Abständen zusammenfassende Berichte zur Verfügung. Die Form, der Inhalt und die Häufigkeit der Berichte können vom FPW jederzeit geändert werden.

§4 Vergütung

(1) Vermittelte Transaktionen (Sales) werden durch Cookie oder Session-Tracking via IP-Adresse erfasst und im online System protokolliert.
(2) Der FPW zahlt die Provision nach einredefreier Zahlung des Kunden und nach Ablauf des Rückgaberechtes des Kunden.
(3) Die Provision beträgt 25% vom Nettobestellwert (15% auf der 1. Partner-Ebene und 10% auf der 2. Partner-Ebene) - bei Nachweis der Vorsteuerabzugsberechtigung gegenüber dem FPW werden zusätzlich 19% MwSt. ausgezahlt.
(4) Eine Bestellung der Produkte über den eigenen Partner Account ist nicht zulässig und es wird dafür keine Provision ausgezahlt (Provisionsanspruch hat der jeweilige Werber). Pro Partner ist nur ein Partner Account zulässig.


§ 5 Abrechnungsmodus

(1) Das Honorar wird am 15. des folgenden Monats nach Zahlungseingang und Ablauf der Rückgabefrist (ca. 20 Tage) abgerechnet.
(2) Nach Wahl des Vertriebspartners erfolgt die Zahlung mittels Überweisung oder Paypal.
(3) Die Zahlung erfolgt abzüglich derjenigen Abgaben, die einzubehalten wir gesetzlich verpflichtet sind.

§ 6 Gewerbsmäßige Tätigkeit, Versteuerung der Einkünfte

(1) Der Vertriebspartner ist bei einer selbständigen, auf dauerhafte Gewinnerzielung angelegten Tätigkeit selbst dafür verantwortlich, gegebenenfalls ein Gewerbe anzumelden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnahme privater Internetseiten an einem Partnerprogramm dazu führen kann, dass diese Internetseiten nicht mehr als "privat" sondern als "gewerblich" einzustufen sind und damit einer anderen wettbewerbsrechtlichen Beurteilung unterliegen.
(2) Sofern der Vertriebspartner als Unternehmer im Sinne des §2 UStG. geführt wird und Anspruch auf eine Auszahlung der Vergütung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer erhebt, bestätigt er gegenüber dem FPW jederzeit und ausdrücklich durch geeigneten Nachweis (z.B. Gewerbeanmeldung, Ust.- IdNr.), dass er berechtigt ist, in Rechnungen gem. § 14 UStG einen gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer vorzunehmen und insbesondere nicht als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG Abs. 1 tätig ist. Gutschriften zzgl. der gesetzlichen Ust. erfolgen erst ab dem Monat, in dem die Mitteilung bei dem FPW eingegangen ist. Eine wegen verspäteter Mitteilung rückwirkende Korrektur von bereits ohne Ust. ausgestellter Gutschriften erfolgt nicht.

Der Vertriebspartner ist für die Versteuerung der Einkünfte aus diesem Vertrag selbst verantwortlich und wird die erhaltenen Empfehlungsprovisionen nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben ggf. seinem zuständigen Finanzamt zur Kenntnis bringen.

§ 7 Beschränkte Lizenz

(1) Der FPW gewährt dem Vertriebspartner ein nichtausschließliches, widerrufliches Recht, Anzeigenmaterial, Mitteilungen sowie alle weiteren Darstellungen, nur zu dem Zweck zu benutzen, seine Site als FPW Vertriebspartner Website zu kennzeichnen und das festgelegte Anzeigenmaterial zu präsentieren. Der Vertriebspartner wird weder das Anzeigenmaterial, Mitteilungen noch eine der weiteren Darstellungen in irgendeiner Weise ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des FPW verändern. Der FPW behält sich sämtliche Rechte hinsichtlich ihrer Logos, ihres Handelsnamens oder ihrer Marken und ihrer anderen gewerblichen Schutzrechte vor. Im übrigen ist der Vertriebspartner verpflichtet, die jeweils geltenden und publizierten Markenrichtlinien des FPW zu beachten.
(2) Der FPW ist berechtigt, die dem Vertriebspartner gewährte Lizenz jederzeit durch schriftliche Mitteilung zu widerrufen.

§ 8 Gewährleistung/Haftung des Vertriebspartners

(1) Der Vertriebspartner ist verantwortlich für die Entwicklung, den Betrieb und die Wartung seiner Website sowie für sämtliches Material, das auf der Website erscheint.
(2) Der Vertriebspartner gewährleistet insbesondere die zutreffende und angemessene Darstellung des auf seiner Website dargestellten Materials, das er vom FPW übernommen oder selbst aufbereitet hat;
- dass keine Gewaltdarstellung, sexuell eindeutige Inhalte oder diskriminierende oder beleidigende oder verleumderische Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung oder Alter auf seiner Website erscheinen;
- dass weder die Aufmachung noch der Inhalt seiner Website eine Verwechslungsgefahr mit den Produktseiten des Partnerprogramms oder einer anderen von FPW oder von einem mit ihr verbundenen Unternehmen betriebenen Website begründet;
- dass der Inhalt seiner Website keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere keine Patent-, Urheber-, Marken- oder andere gewerbliche Schutzrechte sowie Allgemeine Persönlichkeitsrechte;
- keine Spam E-Mails (d.h. E-Mails an Personen, die nicht ausdrücklich ihr Einverständnis mit dem Erhalt der E-Mails erklärt haben) zu versenden.
Der Vertriebspartner haftet für diese Zusicherungen und wird den FPW von allen Nachteilen befreien und von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte freistellen, die aufgrund des Nichtzutreffens der Zusicherungen entstehen.

§ 9 Beziehungen zwischen den Parteien

Beide Parteien betreiben ihre Sites unabhängig voneinander und sind für ihre Websites technisch, inhaltlich und im Design allein verantwortlich. Diese Vereinbarung begründet weder eine Gesellschaft oder Gemeinschaft noch ein Arbeitsverhältnis oder einen Handelsvertretervertrag zwischen den Parteien. Keine der Parteien ist berechtigt, im Namen der jeweils anderen Partei aufzutreten und/oder für die jeweils andere Partei Angebote anzunehmen oder Erklärungen abzugeben.

§ 10 Haftungsbeschränkung / Haftungsfreistellung

(1) Der FPW haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.
(2) Die Haftung ist außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden, wie insbesondere entgangenen Gewinn.
(3) Die Haftungsbegrenzung der Absätze 1 bis 2 gilt sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des FPW.
(4) Ansprüche für eine Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 11 Haftungsausschluß des FPW

Der FPW übernimmt keine Gewährleistung und gibt keine Zusicherungen ab hinsichtlich ihrer Site oder die über ihre Site verkauften Produkte (einschließlich u.a. der Gewährleistung für die Eignung von Produkten zum vertragsgemäßen oder gewöhnlichen Zweck, der Nichtverletzung von Rechten Dritter oder anderer Gewährleistungen, die sich aus der Vertragserfüllung oder einem Handelsbrauch ergeben). Ferner sichert der FPW nicht zu, dass der Betrieb ihrer Site ununterbrochen und fehlerfrei sein wird; für die Folgen etwaiger Unterbrechungen oder Fehler übernimmt der FPW keine Haftung.

§ 12 Vertragsdauer/Kündigung

(1) Teilnahmeberechtigt sind voll geschäftsfähige Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(2) Der FPW ist berechtigt, die Annahme der Bewerbung des Vertriebspartners für sein(e) Empfehlungssystem(e) ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Ein Anspruch gegen Ihn seitens des Vertriebspartners entsteht hierdurch nicht. Dem Vertriebspartner ist bekannt, dass der FPW jederzeit die Möglichkeit hat, der Verwendung seines Hyperlinks zu seiner Website zu widersprechen.
(3) Der Vertrag zwischen dem FPW und dem Vertriebspartner beginnt, wenn die Bewerbung des Vertriebspartners für das Partnerprogramm bestätigt wurde bzw. wenn dem Vertriebspartner die Zugangsdaten für das Partnerprogramm mitgeteilt wurden.
(4) Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen ordentlich gekündigt werden.
(5) Die Kündigung hat schriftlich mittels E-Mail oder Brief zu erfolgen.

§13 Kündigungsfolgen

(1) Mit Beendigung dieser Vereinbarung erlöschen sämtliche nach dieser Vereinbarung eingeräumten Nutzungsrechte des Vertriebspartners an den vom FPW zur Verfügung gestellten Anzeigen, Mitteilungen und sonstigen Darstellungen. Er wird sämtliche technischen Vorkehrungen treffen, dass mit der Beendigung dieser Vereinbarung keinerlei Link zwischen seiner Website und den Produktseiten des Partnerprogramms mehr besteht.
(2) Ein Anspruch des Vertriebspartners auf Provision für Verkäufe von Produkten besteht nur für die Dauer der Vereinbarung. Bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung entstehende Provisionen bleiben geschuldet, sofern die entsprechenden Bestellungen nicht widerrufen oder nicht bezahlt werden. Der FPW ist berechtigt, die abschließende Zahlung an den Vertriebspartner für einen angemessenen Zeitraum zurückzubehalten, jedoch mindestens bis 30 Tage nach Ende des jeweiligen Kalenderquartals, um sicherzustellen, dass der richtige Betrag gezahlt wird.
(3) Ausgleichsansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung dieses Vertrages sind ausgeschlossen.
(4) Diejenigen Bestimmungen dieses Vertrages, die ihrer Natur nach auch nach Beendigung dieses Vertrages Geltung beanspruchen, gelten weiter fort.

§ 14 Änderungen der Teilnahmebedingungen

Änderungen der Teilnahmebedingungen sind jederzeit möglich und werden unter Einhaltung einer Frist von 2 (zwei) Wochen angekündigt.
Der FPW wird seinen Vertragspartner auf jede Änderung der Teilnahmebedingungen per E-Mail hinweisen und ihm die Möglichkeit geben, ihre aktuelle Fassung einzusehen.
Der Vertragspartner ist berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. Geht der FPW binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe der geänderten Teilnahmebedingungen kein Widerspruch durch den Vertragspartner zu, gelten die Änderungen als vom Vertragspartner akzeptiert und werden Teil der bestehenden Vertragsbeziehungen.

§ 15 Vertragsänderungen

Diese Vereinbarung gibt den Inhalt der vertraglichen Abreden zwischen den Parteien abschließend wieder und ersetzt alle etwaigen bisherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien betreffend den Vertragsgegenstand. Nebenabreden, auch mündlicher Art, sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Das gleiche gilt für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

§ 16 Teilnichtigkeit

Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§17 Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht.
Der Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und juristische Personen ist 55469 Simmern.
Beltheim-Schnellbach, im Oktober 2009

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